• info@steuerberater-sturm.de
  • 04231 - 9232-0
01.09.22, 06:00 September 2022 ohne

Corona-Sonderregelung: telefonische Krankschreibung


Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert.

Diese gilt vorerst befristet bis 30.11.2022. Aufgrund dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Dabei müssen sich die Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom Zustand des Patienten überzeugen. Ebenso kann eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.